Durchführungsverordnung zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze

Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommision vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weist auf die am 20. Januar 2023 erschienene Durchführungsverordnung zur Festlegung hochwertiger Datensätze im Amtsblatt der Europäischen Union hin. Dank der Unterstützung und Kompromissbereitschaft von Bund und Ländern hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Ausschuss für Offene Daten mit einem positiven Votum zum Erlass der Verordnung beigetragen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist die Arbeit aber nicht getan.

Nach einer Übergangszeit von 16 Monaten findet die Verordnung ab dem 9. Juni 2024 Anwendung. Spätestens ab diesem Stichtag müssen öffentliche Stellen hochwertige Datensätze als offene Daten anbieten. Die Durchführungsverordnung identifiziert Daten der sechs Kategorien:

Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen sowie Mobilität als hochwertige Datensätze.

Unter folgenden Link können Sie die VO abrufen:

Durchführungsverordnung zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze