Hier finden Sie die Haushaltspläne aus aktuellen und vergangenen Jahren, sowie die Nachtragshaushalte.
Dem Stabilitätsrat obliegen drei zentrale Aufgaben. Erstens, die regelmäßige Haushaltsüberwachung in Bund und Ländern gemäß Artikel 109a Absatz 1 Grundgesetz, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen. Zweitens, die Überwachung der Einhaltung der Schuldenregel in Bund und Ländern gemäß Artikel 109a Absatz 2 Grundgesetz und drittens die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Obergrenze des gesamtstaatlichen Defizits gemäß Paragraf 51a Haushaltsgrundsätzegesetz.
Zur Erfüllung der ersten Aufgabe legen die Länder und der Bund jährlich einen Bericht, den Stabilitätsbericht, vor. Im Bericht werden festgelegte Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung dargestellt. Seit 2020 findet sich im Bericht auch die Dokumentation der landeseigenen Schuldenregel.
Mittelfristige Finanzplanung
Fortschrittsberichte "Aufbau Ost"